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öffentlich


Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [ WStrBS ]


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-1066
Sachbearbeiter(in):
Romina Kassener

Sachvortrag:


Mit der Ermöglichung der Erhebung wiederkehrender Beiträge wird der Stadt die zusätzliche Option eröffnet, alternativ zu den einmaligen Straßenbeiträgen wiederkehrende Beiträge für ein größeres Abrechnungsgebiet zu erheben. Voraussetzung der Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen ist die Zusammenfassung mehrerer Verkehrsanlagen zu einem Abrechnungsgebiet. Dies bedeutet, dass alle bevorteilten Grundstücke des Abrechnungsgebietes und nicht nur diejenigen Anlieger, die an einer ausgebauten Straße des Abrechnungsgebietes anliegen, beitragspflichtig sind.
 
Der zuständige Fachbereich Bau, Planung und Immobilien hat in Zusammenarbeit mit KC Becker die notwendigen Abrechnungsgebiete gebildet. Hierbei wurde jeder Stadtteil zu einem Abrechnungsgebiet zusammengefasst, was zeitgleich die Empfehlung des zuständigen Fachbereichs darstellt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit das Abrechnungsgebiet Braunfels Kernstadt in zwei eigenständige Abrechnungsgebiete aufzuteilen ("Kernstadt" und "Wintersburg"). Dies wird jedoch nach derzeitiger Würdigung der bisherigen Rechtsprechung nicht empfohlen.

Zudem wurde für jedes Abrechnungsgebiet ein Gemeindeanteil ermittelt.

Die Höhe der Beitragssätze kann derzeit noch nicht ermittelt werden. Es empfiehlt sich aufgrund der häufigen Änderungen (regelmäßig nach Auslaufen des gültigen Bauprogramms) dies in einer eigenständigen Satzung zu tun. Dieses Vorgehen soll so aufgegriffen werden (vgl. hierzu die Regelungen in § 14 Abs. 2).

Zeitgleich mit dem Erlass der Satzung muss ein Bauprogramm aufgestellt werden. Hierfür steht ein Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren zur Wahl. Für den ersten Abrechnungszeitraum empfiehlt sich ein Abrechnungszeitraum von 3 Jahren (vgl. hierzu die Regelungen in § 14 Abs. 1). Dieser kann nach Auslaufen des Bauprogramms angepasst werden.

Als Bauprogramm wird die grundlegende Erneuerung der Verkehrsanlage "Leuner Straße I. BA und II. BA" vorgeschlagen.

Damit die wiederkehrenden Straßenbeiträge in der Stadt Braunfels erhoben werden können, bedarf es einer neuen Satzung. Die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Satzung wurde auf der Grundlage der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Stadtbundes entwickelt. Es ist beabsichtigt die Satzung zum 01.07.2018 in Kraft treten zu lassen.

Zeitgleich muss die derzeit bestehende Satzung zur Erhebung von einmaligen Straßenbeiträgen außer Kraft treten.

Der weitere Verfahrensablauf ist dem beigefügten Zeitplan zu entnehmen.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die in der Anlage befindliche Satzung zur Einführung von Wiederkehrenden Straßenbeiträgen.

Als dreijähriges Bauprogramm beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die grundlegende Erneuerung der Verkehrsanlage "Leuner Straße I. BA und II. BA".

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
9
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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